Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

Für Selbstständige gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu sein: 

  • Pflichtversicherte Selbstständige: Die Meldepflicht liegt bei dem/der Selbstständigen. (Formular V020)

Ausnahmen:  Selbstständige mit einem Einkommen unter 400,- Euro und Selbstständige, die Angestellte haben, die gemeinsam über 400,- Euro verdienen

  •  Freiwillig versicherte Selbstständige: die freiwillige Versicherung ist sowohl in der Dauer und Höhe der Beitragszahlung flexibel (mind. jedoch 79,60 Euro)
  • Versicherungspflicht auf Antrag: Antrag auf Versicherungspflicht kann innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Die Beiträge können nach dem Regelbeitrag oder einkommensgerecht gezahlt werden.

Die Versicherungspflicht endet erst mit Aufgabe der Selbstständigkeit

Erwerbsminderungsrente (EMI-Rente)

Anspruch auf EMI-Rente haben diejenigen, die in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben.

!Achtung: die Zahlung von Beiträgen freiwillig versicherter Selbstständiger zählen NICHT als Pflichtbeiträge

Ausnahme: diejenigen die vor 1984 schon 60 Monate Pflichtbeiträge bezahlt haben und ab 1984 dann lückenlos Beiträge (auch als freiwillig Versicherte/r) bezahlt haben

Grundsätzlich schließt der Bezug einer EMI-Rente eine selbstständige Tätigkeit nicht aus.

Anders ist dies bei den Erwerbsunfähigkeitsrenten (Bewilligung bis 2002). Bei Aufnahme einer Selbstständigkeit hat man keinen Anspruch mehr auf eine EU-Rente.

Die Zuverdienstgrenzen bei Rentenbezug sind individuell und richten sich nach dem zuletzt erzielten Einkommen.

Für eine individuelle Beratung empfiehlt sich ein persönlicher Termin bei der DRV Bund. Beratungstermine können online vereinbart werden:

https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp

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