Neues bei Gründungen aus ALG I – Eigene Finanzmittel für Gründungszuschuss nicht mehr von Belang

Der Gründungszuschuss, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) unter bestimmten Bedingungen gewährt, gilt als Einstiegshilfe. Diese Einstieghilfe kann gewährt werden, wenn keine so genannte Eigenleistungsfähigkeit besteht. Bislang hat die BA zur Ermittlung der Eigenleistungsfähigkeit auch die allgemeine Einkommens- und Vermögenslage von Antragstellenden heran gezogen.

Zukünftig soll sich das ändern: Mit einem Gerichtsurteil von März 2016 ist festgelegt, dass die allgemeine Einkommens- und Vermögenslage der Anstragstellenden im Rahmen der Antragsbearbeitung durch die BA keine Rolle spielen darf.

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