Neuer Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013 bringt Nachteile für Menschen mit Behinderungen

Ab 01.01.2013 löst der neue Rundfunkbeitrag die „Rundfunkgebühr“ ab. Monatlich zahlt dann jeder Haushalt 17, 98€ unabhängig von der Art und Anzahl der Geräte. Die Umstellung erfolgt automatisch.Anspruch auf den reduzierte Beitrag (5,99€ monatlich) haben nur:

  • blinde und sehbehinderte Menschen (ab GdB 60)
  • hörgeschädigte Menschen
  • behinderte Menschen ab GdB 80, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

sopoaktuell Nr 131 – Neuer Rundfunkbeitrag fuer Menschen mit Behinderungen

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