Erwerbsminderungsrente und Selbstständigkeit

Beim Bezug einer Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente stellen sich vor einer Existenzgründung folgende Fragen:
•    Kann trotz Rentenbezugs eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt werden?
•    In welcher Höhe kann durch eine selbstständige Tätigkeit hinzuverdient werden ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt?
Zur Beantwortung dieser Fragen müssen Sie in einem ersten Schritt klären, welche Rente Sie beziehen. Die Rentenart richtet sich nach dem Datum der Bewilligung und kann dem Rentenbescheid entnommen werden:
Bewilligung bis 31.12.2000: Erwerbsunfähigkeits-(EU-)Rente
Bewilligung ab 01.01.2001: Erwerbsminderungs-(EMI-)Rente

Falls Sie noch keine Rente beziehen, dann beachten Sie, dass Renten wegen Erwerbsminderung in der Regel befristet und erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt werden!

1. EU-Rente und Selbständigkeit

Der Bezug einer EU-Rente schließt eine selbständige Tätigkeit aus!
Mit Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit verliert man automatisch den Anspruch auf die EU-Rente. Dies ist unabhängig vom zeitlichen Umfang und dem finanziellen Erfolg der Tätigkeit.

ABER: Es gibt die Möglichkeit, einen neuen Rentenantrag zu stellen und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Dann ist eine selbständige Tätigkeit möglich.
!Wichtig: Lassen Sie sich vorab die Höhe der neuen Rente berechnen, da der Berechnungsmodus bei der EMI-Rente anders ist als bei der EU-Rente.

2. EMI-Rente und Selbstständigkeit

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist beim Bezug einer EMI-Rente möglich!
Dabei gibt es Hinzuverdienstgrenzen, die zu beachten sind. Eine Überschreitung der Grenzen führt zu einer Kürzung der Rentenzahlung. Der Rentenanspruch als solcher bleibt unabhängig vom Hinzuverdienst und einer Rentenkürzung bestehen.

2.1. Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten

Die Hinzuverdienstgrenzen sind individuell und richten sich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre. Diese individuellen Hinzuverdienstgrenzen stehen entweder auf dem Rentenbescheid oder können von der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Anfrage berechnet werden.
Es gibt allerdings Mindesthinzuverdienstgrenzen, bis zu denen in jedem Fall hinzuverdient werden darf.

2.2. Mindesthinzuverdienstgrenzen bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (Stand 01.01.2012)

Hinzuverdienst                Rentenabzug
West         Ost

400,00    400,00            Kein Rentenabzug
669,38     593,84             Rentenabzug: 25%
905,63     803,43             Rentenabzug: 50%
1.102,50    978,08             Rentenabzug: 75%

2.3. Mindesthinzuverdienstgrenzen bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Stand: 01.01.2012)

Hinzuverdienst                 Rentenabzug
West            Ost

905,63      803,43           Kein Rentenabzug
1.102,50     978,08           Rentenabzug: 50%

Für alle Hinzuverdienstgrenzen gilt:
•    Das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist der steuerrechtlich ermittelte Gewinn.
•    Die Hinzuverdienstgrenzen dürfen im Laufe eines Jahres zweimal (max. um die doppelte Hinzuverdienstgrenze) überschritten werden ohne dass es zu einer Kürzung der Rente kommt.

2.4. Gesetzliche Krankenversicherung bei Rentenbezug und selbstständiger Tätigkeit

•    Die selbstständige Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt:
Dann müssen Sie sich als Selbstständige/r in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beiträge werden sowohl für die Rentenzahlungen wie auch für die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit berechnet.
•    Die selbstständige Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt:
Dann sind Sie in der Regel als Rentner/in in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichert. Beitragspflichtig sind sowohl die Rentenzahlungen wie auch der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit.

!Beachten Sie: Für die Rentenzahlungen und die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gelten unterschiedliche Beitragssätze. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

2.5. Steuern

Sowohl die Rentenzahlungen wie auch der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit unterliegen der Steuerpflicht.

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