Rentenversicherungspflicht für Physiotherapeuten

Für die Physiotherapeuten unter Ihnen: Das Bundesverfassungsgericht bestätigt aktuelle Rechtsprechung:
Selbstständige Physiotherapeuten sind rentenversicherungspflichtig,
da sie nach gültiger Auslegung des Bundessozialgerichts den „Pflegepersonen in der Krankenpflege“ zugeordnet werden.

Es handelt sich hierbei nicht etwa um ein neues Gesetz, sondern vielmehr um eine Erläuterung zum bestehenden Artikel im Sozialgesetzbuch zur Gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige (Zum Gesetz im Internet hier klicken).

Auf Basis dessen wurde die Verfassungsklage einer Krankengymnastin und Physiotherapeutin, bei der die Deutschen Rentenversicherung Bund die Rentenversicherungspflicht festgestellt und Beträge nachgefordert hatte, erst gar nicht zur Entscheidung angenommen.

Gefunden auf: http://mediafon.net

Weiterführende Links zum Thema Rentenversicherungspflicht für unterschiedliche Berufsgruppen: http://www.existenzgruender.de

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