Steuern sparen

Arbeitszimmer: steuernsparen.de
Viele Arbeitnehmer, Selbstständige, Vermieter und Studenten haben sich zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet. Darin arbeiten sie für ihren Arbeitgeber, ihre Auftraggeber, verwalten darin ihr Vermögen oder bilden sich fort. Für die Kosten des so genutzten häuslichen Arbeitszimmers kommt ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Betracht, für Auszubildende als Sonderausgaben.

Somit gilt das eigene Arbeitszimmer auch als „Steuersparmodell des
kleinen Mannes“. Denn wenn die eigene oder gemietete Wohnung ausreichend Platz
bietet, genügt es im Prinzip, einen privat ungenutzten Raum mit Schreibtisch und
Büromöbeln einzurichten, und fertig ist das Arbeitszimmer. Allerdings müssen
bestimmte Bedingungen eingehalten werden, damit das Finanzamt das häusliche
Arbeitszimmer überhaupt anerkennt.
Weniger Probleme gibt es mit einem außerhäuslichen Arbeitszimmer, also einem
externen Büro außerhalb der eigenen vier Wände. Gleiches gilt für einen beruflich
genutzten Raum, der gar kein Arbeitszimmer ist. Solche Räume werden vom Finanzamt in der
Regel immer anerkannt und die Kosten sind unbegrenzt absetzbar.

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