Neuer Rundfunkbeitrag für behinderte Kleinstunternehmer/innen – was ändert sich 2013?

Der zum 01.01.2013 eingeführte Rundfunkbeitrag heißt allgemein für Kleinstunternehmer/innen und Solo-Selbstständige folgendes:

-wenn Sie zu Hause arbeiten und bereits für Ihre Wohnung einen Beitrag zahlen, dann ist die Betriebsstätte damit auch abgedeckt. Sie müssen dann nur noch für ein betrieblich genutztes Kfz bezahlen (5,99€)

-für eine Betriebsstätte mit bis zu 8 Beschäftigten zahlen Sie nur ein Drittel des Beitrages (5,99€)

Genauere Informationen sowie Formulare finden Sie hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-institutionen/rund-um-das-neue-modell.shtml

Für behinderte Selbstständige heißt die Umstellung konkret:

-wer bisher von der Rundfunkgebührepflicht befreit war (Merkzeichen RF im Behindetenausweis), zahlt ab 01.01.2013 automatisch den ermäßigten Beitrag von 5,99€.

-Anspruch auf Befreiung haben Empfänger/innen von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.

-Ein Befreiung kann außerdem beantragen, wer bestimme staatliche Leistungen bezieht (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung).

Detaillierte Informationen finden Sie hier: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml

 

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