Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen. Da es keine allgemeine und einheitliche Betriebshaftpflichtversicherung gibt, werden individuelle Verträge mit den Versicherungsunternehmen geschlossen, die auf die jeweilige Branche und das Risiko abgestimmt sind. 

Folgende Fragen können helfen, das Risiko einzuschätzen:

  • Können Sie durch Ihre Tätigkeit Personen oder Sachen schädigen?
  • Haben Sie Geschäfts- oder Büroräume?
  • Kommen Kund/innen in Ihre Räume oder sind Sie bei Ihren Kund/innen tätig?
  • Gehen Sie mir Waren um, die Schäden verursachen können (z.B. Lebensmittel, Chemikalien?)
  • Stellen Sie etwas her oder bearbeiten Sie etwas?

Wenn Sie nur eine dieser Fragen mit „ja“ beantwortet haben, dann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung auf jeden Fall zu empfehlen.

Welche Schäden sind versichert?

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, wenn Sie aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen

Es gilt: es sind nur Risiken versichert, die im Versicherungsschein ausdrücklich aufgezählt oder in einer Betriebsbeschreibung erfasst werden.

Fordert jemand Schadensersatz, dann zahlt der Versicherer den Schaden. Außerdem wehrt er unberechtigte Forderungen vor Gericht ab und führt den Prozess für Sie.

Schäden, die nicht versichert sind:

  • Vermögensschäden, die nicht Folge von Personen- oder Sachschäden sind
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Verletzung von geistigem Eigentum: Urheber-, Marken oder Patentrechte
  • Schäden die über der Deckungssumme liegen
  • Schäden, die das Unternehmen, der/die Versicherte oder Mitarbeiter/innen erleiden
  • Schäden, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit liegen (-> Private Haftpflichtversicherung!)

Außerdem gibt es Risiken, die oft ausgeschlossen sind, aber mit einer höheren Prämie eingeschlossen werden können:

  • Schäden im Ausland
  • Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten Sachen
  • Haftung für Subunternehmer/innen und Freiberufler/innen
  • Umweltschäden

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur bei Ansprüchen auf Schadensersatz. Entspricht Ihre Leistung nicht dem Auftrag, müssen Sie auf eigene Kosten korrigieren, umtauschen oder überarbeiten.

Quelle: www.akadmie.de

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