Ab Januar 2013 können die Versorgungsämter neue Schwerbehindertenausweise in Form von Plastikkarten ausstellen. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland selbst fest, spätester Zeitpunkt ist der 01. Januar 2015.
Wichtig: die alten Schwerbehindertenausweise bleiben gültig! Es besteht kein Umtauschzwang.
Weitere Infos erhalten Sie hier: Infos neuer Schwerbehindertenausweis