Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt wie auch im Vorjahr bei 15,5% mit Krankengeldanspruch bzw. bei 14,9% ohne Krankengeldanspruch.
Daraus ergeben sich für freiwillig versicherte Selbstständige bei einer gesetzlich festgelegten Mindesteinnahmegrenze von 2021,25€ folgende Beiträge (Beitragssatz 15,5%):
Einkommen bis 2021,25€: 313,33€
Einommen zwischen 2021,25€ und 3.937,59€: zwischen 313,33€ und 610,31€ abhängig vom Einkommen
Einkommen von 3.9.37,50€ und mehr: 610,31€
Das Einkommen bei Selbstständigen ist der steuerrechtlich ermittelte Gewinn.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei 2,05% bzw. 2,30% für Kinderlose. Für die Beiträge ergibt das (bei 2,05% Beitragssatz)
mind. 41,44€ und max. 80,72€
Für Existenzgründer/innen, die Gründungszuschuss beziehen, liegt die Mindesteinnahmegrenze bei 1.347,50€.
Die Mindestbeiträge verringern sie dementsprechend auf 208,86€ für die Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) und auf 27,62€ für die Pflegeversicherung (Selbstständige mit Kindern)