Beiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung (2013) – Teil 1: Kranken- und Pflegeversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt wie auch im Vorjahr bei 15,5% mit Krankengeldanspruch bzw. bei 14,9% ohne Krankengeldanspruch.

Daraus ergeben sich für freiwillig versicherte Selbstständige bei einer gesetzlich festgelegten Mindesteinnahmegrenze von 2021,25€ folgende Beiträge (Beitragssatz 15,5%):

Einkommen bis 2021,25€: 313,33€

Einommen zwischen 2021,25€ und 3.937,59€: zwischen 313,33€ und 610,31€ abhängig vom Einkommen

Einkommen von 3.9.37,50€ und mehr: 610,31€

Das Einkommen bei Selbstständigen ist der steuerrechtlich ermittelte Gewinn.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei 2,05% bzw. 2,30% für Kinderlose. Für die Beiträge ergibt das (bei 2,05% Beitragssatz)

mind. 41,44€ und max. 80,72€

 

Für Existenzgründer/innen, die Gründungszuschuss beziehen, liegt die Mindesteinnahmegrenze bei 1.347,50€.

Die Mindestbeiträge verringern sie dementsprechend auf 208,86€ für die Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) und auf 27,62€ für die Pflegeversicherung (Selbstständige mit Kindern)

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